A.3.1. „Vor“ dem Osterdeich das Weser-Stadion und die Pauliner Marsch

Im Weser-Stadion geht es heute zu einem großen Teil um Fußball, der nicht nur die Massen im Stadion elektrisiert und bewegt. Die Fußball-Bundesliga wird als Medienereignis inszeniert, die Spieler werden zu Identifikationsobjekten und die Mannschaft als Repräsentant der Region und der Stadt Bremen. In diesem Sinne ist das Weser-Stadion kein Stadion des Fußballs, sondern auch eines von Kultur und Politik.

Bei Betrachtung des Bremer Weser-Stadions mit seinen vielschichtigen sozialen und kulturellen Wechselwirkungen mit Stadt und Stadtteil sowie mit seiner Entwicklung vom „kommunalen Sportstadion“ zum „Event-Tempel“ werden Wandlungen und Funktionsänderungen sichtbar.

Neben aller Kommerzialisierung in der Gegenwart verbinden das Weser-Stadion sowie sein städtisches und sportliches Umfeld sowie sein Erholungsraum eine Geschichte – und eine Zukunft. Es ist wenig bekannt, dass erst mit dem Bau des Osterdeiches (genauer seinem dritten Bauabschnitt) ab Lüneburger Straße (1890 bis 1893) der Stadtteil Peterswerder – sowie sein Pendent im Außendeichsland, nämlich das Weser-Stadion gebaut werden konnte.

Wenige Jahre nach Fertigstellung des Osterdeich 1893 wurde zwischen Deichschart und Verdener-Straße-Treppe ab etwa 1902 Sport betrieben – Schulsport von Kindern sowie die ersten Vereinssportler übten sich in Leibesübungen und Sportspiel. Der Rest des Geländes bis zum Weserufer war schnell belegt von Lade- und Löschplätzen für Baumaterialien transportierende Binnenschiffe – der entstehende Stadtteil Peterswerder benötigte diese für den Häuserbau.

Nachdem 1909 der erste „Tribünenplatz Peterswerder“ als Holztribüne entstanden war, wurde im weiteren Verlauf im Oktober 1926 die „ABTS-Kampfbahn“ als Vorläufer des heutigen Weser-Stadions gebaut. Über die Jahrzehnte hinweg folgten bis heute diverse Um- und Erweiterungsbauten.

Die letzten Stufen der Erweiterung des Weser-Stadions (1) waren genau der Grund weshalb die im vorigen Abschnitt dargelegten Grundbucheintragungen wieder in die (halb-) öffentliche Debatte Eingang gefunden haben. Diese als „herrschende“ und „dienende“ Grunddienstbarkeiten bezeichneten Rechte sind unabänderlich bis heute in den Grundbüchern von inzwischen über 600 Eigentümern formuliert. Obwohl diese bereits angesprochenen Grunddienstbarkeiten dem Zweck der Wertsteigerung der Osterdeichgrundstücke zur Finanzierung der Renovierung des Bremer Doms dienen sollte, richtete manch Eigentümer am Osterdeich dieses Grundbuchrecht gegen die Erweiterungsbauten des Weser-Stadions in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Die „Grunddienstbarkeiten“ konnten nicht zur Anwendung kommen, weil das Weser-Stadion nicht auf „dienendem Grund“ liegt und die „Grunddienstbarkeiten“ östlich des Stadions (2) bis zur „Erdbeerbrücke“ „herrschen“.

Weil mit dem weltweiten Klimawandel u.a. der Meeresspiegel ansteigt und damit winterliches Sturmhochwasser aus der Nordsee intensiver in die Weser drückt, ist das aussendeichs gelegene Weser-Stadion stärker von Weserhochwasser bedroht. Um nicht Gefahr zu laufen, dass Spiele der Fußball-Bundesliga ausfallen und in Hamburg oder Hannover ausgetragen werden müssen, ist ein von der „Bremer Weser-Stadion GmbH“ (mit den Gesellschaftern Stadt Bremen und Werder Bremen) zu finanzierender „teil-„ mobiler Deich 2016/17 um das Stadion herum errichtet worden.

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Buchteil aus: „Das Weser-Stadion“; „Aus: „Das große Buch der deutschen Fußball-Stadien“ (Aktualisierte Auflage.)

Buch: „Mythos Weser-Stadion – 80 Jahre Fußball, Kultur + Politik“

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Anmerkungen
(1) Im Rahmen eines von der „Bremer Weser-Stadion GmbH“ an Harald Klingebiel vergebenen Untersuchungsauftrag konnte die Tatsache des Bestehen sowie des Wirkungsumfanges sowie dieser Grunddienstbarkeiten belegt werden.
(2) Genaugenommen verläuft die Grenze durch den Baukörper der Ost-Kurve(durch die Logen)  hindurch.